1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von TresenFix und den Kauf der TresenFix-Box durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, zum Beispiel Gastronomie, Bäckereien, Cafés, Einzelhandel und Dienstleister (im Folgenden „Betrieb“). Anbieter und Vertragspartner ist Patrick Schuppan, Fährstraße 217, 40221 Düsseldorf (Einzelunternehmen, handelnd unter der Bezeichnung „TresenFix – ein Projekt von PTiQ“; im Folgenden „Anbieter“), E-Mail: hello@tresenfix.de. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer; der Betrieb bestätigt bei der Buchung, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen, und wer für ihn handelt, muss vertretungsberechtigt sein. Abweichende Bedingungen des Betriebs gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. Leistungen
2.1 Grundumfang (Tarif TresenFix)
TresenFix ist eine browserbasierte Software. Im Grundumfang enthalten sind insbesondere: Online-Shop zur Vorbestellung mit Abholung oder Lieferung durch den Betrieb, Abholnummer und Live-Status, Check-in bei Ankunft und Sofort-Bestellung im Laden, Online-Zahlung über Stripe und Barzahlung bei Abholung, Laden-Tablet mit Signalton und Bondruck, Laden-Steuerung (zum Beispiel Bestellungen pausieren), Abholanzeige mit Abholnummern auf beliebig vielen Bildschirmen, digitale Treuekarte mit Prämienstufen, Stempeln nach Leistung oder Betrag, Kassenbon-Scan und Mitarbeiter-PIN, Treuekarte in Apple Wallet und Google Wallet, Feedback-Funktion nach dem Besuch, Aktionen und Mittagstisch im Shop, Aushang mit QR-Code zum Shop, Auswertungen, Datenexport, Export im DATEV-Format sowie die Hilfe im Betreiberbereich. Der Betrieb kann TresenFix auch ohne Online-Shop nur als Treuekarte nutzen (gleicher Grundpreis, ohne Provision) und den Shop später einschalten.
2.2 Marketing-Paket (zubuchbar)
Das Marketing-Paket erweitert den Grundumfang um:
- Einladung der Gäste zu einer Bewertung im Google-Eintrag des Betriebs,
- Push-Nachrichten auf die Wallet-Karte und Newsletter an Gäste, die eingewilligt haben (zusammen bis zu vier Neuigkeiten im Kalendermonat),
- Rückhol-Gutscheine, Kundengruppen und automatische Grüße (zum Beispiel zum Geburtstag, nach dem ersten Besuch, kurz vor der Prämie, für Empfehlungen),
- Kampagnenvorlagen zu Anlässen im Jahr und ein monatlicher Wirkungsbericht,
- technische Verwaltung digitaler Geschenkgutscheine des Betriebs: Ausstellen, Code und Versand per E-Mail, Bezahlseite für den Online-Verkauf über das Stripe-Konto des Betriebs, Prüfen und Verbuchen der Einlösung mit Restguthaben (Ziffer 8),
- die Treuekarte im eigenen Design,
- druckfertige Werbemittel (zum Beispiel Plakate, Flyer, Aufkleber, Aktionsplakate, Speise- bzw. Preisliste) und Bilder für soziale Netzwerke mit Logo und QR-Code,
- Inhalte auf Bildschirmen im Laden (Werbebildschirme): Aktionen, Speisekarte bzw. Preisliste und Bestell-QR-Code; ohne Online-Shop „Angebote im Laden“. Videos laufen nur auf Bildschirmen an einer TresenFix-Box.
Ein Werbebildschirm ist enthalten; jeder weitere Werbebildschirm wird im Betreiberbereich ausdrücklich kostenpflichtig freigeschaltet und gesondert berechnet (Ziffer 4). Ohne Marketing-Paket zeigen Bildschirme nur die Abholnummern.
2.3 TresenFix-Box (optional)
Die TresenFix-Box ist ein vorkonfigurierter Kleinrechner für die Theke. Sie druckt Bons automatisch, nimmt Scans von Hand- und Kamerascannern an, zeigt die Abholanzeige, sagt auf Wunsch die Abholnummer über den Lautsprecher des Bildschirms an, schaltet angeschlossene Bildschirme zur Öffnungszeit oder auf Befehl ein und aus, wechselt bei Ausfall des Laden-WLANs auf ein hinterlegtes Ersatz-WLAN (zum Beispiel den Hotspot eines Handys) und hält Abholungen bei einem Internetausfall in eingeschränktem Umfang aufrecht (Ziffer 9). Hat der Betrieb mehrere Boxen, leitet der Anbieter Bons einer ausgefallenen Box nach kurzer Zeit an eine andere Box desselben Betriebs um. Ohne Box lassen sich Bestellungen auf einem Tablet oder Smartphone bearbeiten und Bons über dessen Druckfunktion drucken. Die Software der Box und ihre Aktualisierungen sind Teil der Leistung nach Ziffer 2.1; die Box selbst erwirbt der Betrieb nach Ziffer 6, die eingesetzte Speicherkarte (TresenFix-Karte) bleibt Eigentum des Anbieters.
2.4 Allgemeines
Der genaue Umfang ergibt sich aus der Beschreibung auf tresenfix.de/preise zum Zeitpunkt der Buchung. Endgeräte, Internetzugang, Bildschirme, Scanner und Drucker stellt der Betrieb, soweit er sie nicht als TresenFix-Box beim Anbieter kauft. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, solange die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben. Funktionen, die Leistungen Dritter voraussetzen (zum Beispiel Apple Wallet, Google Wallet, Stripe), stehen nur zur Verfügung, solange diese Dritten sie anbieten. Fällt eine solche Funktion dauerhaft weg und ist sie für den Betrieb wesentlich, informiert der Anbieter unverzüglich und bietet, soweit zumutbar möglich, einen gleichwertigen Ersatz an; andernfalls mindert sich das Entgelt für den betroffenen Leistungsteil angemessen, und der Betrieb kann einen davon abhängigen Zusatz (zum Beispiel das Marketing-Paket) zum Monatsende beenden. Der Anbieter sagt keine bestimmten Umsätze, Bewertungen oder Ergebnisse zu.
2.5 Rechte an Inhalten des Betriebs
Der Betrieb räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die nicht ausschließlichen Rechte an seinen Inhalten (zum Beispiel Logo, Bilder, Texte, Speisekarte) ein, die zur Speicherung, technischen Bearbeitung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung im Rahmen der gebuchten Leistungen erforderlich sind. Der Anbieter darf diese Rechte den zur Leistungserbringung eingesetzten Dienstleistern im erforderlichen Umfang einräumen. Für eigene Werbung des Anbieters ist eine gesonderte Vereinbarung nötig.
3. Vertragsschluss, Einrichtung und Livegang
Bei der Anmeldung auf tresenfix.de wählt der Betrieb seine Shop-Adresse, die Laufzeit (Ziffer 5) und optional das Marketing-Paket, eine TresenFix-Box und die Einrichtung durch den Anbieter; vor dem Abschluss werden Leistungen, Preise, Laufzeit und diese Bedingungen angezeigt. Mit dem Abschluss der als kostenpflichtig gekennzeichneten Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Der Anbieter bestätigt ihn per E-Mail mit den gebuchten Leistungen, Preisen, der Laufzeit und der geltenden Fassung dieser Bedingungen; im Betreiberbereich sind Beginn und gegebenenfalls Ende der Mindestlaufzeit jederzeit einsehbar. Die Einrichtung kann der Betrieb selbst vornehmen (ohne Gebühr) oder gegen die angezeigte Gebühr beauftragen; Aktionscodes können diese Gebühr reduzieren. Die beauftragte Einrichtung umfasst das Anlegen der Artikel mit Preisen, Beschreibungen sowie Angaben zu Allergenen, Zusatzstoffen, Pfand und Steuersätzen nach den Unterlagen des Betriebs (zum Beispiel Speisekarte oder Preisliste) und, soweit keine eigenen Produktfotos vorliegen, das Erstellen gekennzeichneter Beispielfotos mit Hilfe künstlicher Intelligenz; sie erfolgt aus der Ferne. Beispielfotos zeigen das Produkt sinngemäß, nicht das konkret ausgegebene Erzeugnis, und können jederzeit durch eigene Fotos ersetzt werden. Die beauftragte Einrichtung umfasst das einmalige Anlegen des bei Buchung vorhandenen Sortiments; spätere Änderungen pflegt der Betrieb selbst. Eine rechtliche, steuerliche oder lebensmittelrechtliche Prüfung der Angaben ist nicht Teil der Einrichtung. Der Betrieb prüft alle Angaben vor dem Livegang und gibt sie im Betreiberbereich frei; er bleibt für ihre fachliche Richtigkeit verantwortlich. Für eigene Übertragungsfehler des Anbieters gilt Ziffer 11.
Bis der Betrieb seinen Shop live schaltet, längstens jedoch sieben Kalendertage ab Vertragsschluss, ist die Nutzung kostenlos (Einrichtungsphase). Danach beginnt die entgeltliche Vertragsphase, auch wenn der Shop noch nicht live ist oder der Betrieb TresenFix ohne Online-Shop nutzt; im ersten Monat anteilig. Verzögerungen, die allein der Anbieter zu vertreten hat und die die Nutzung verhindern, verschieben diesen Beginn entsprechend. Bucht der Betrieb das Marketing-Paket in der Einrichtungsphase, kann er es sofort nutzen; berechnet wird es wie der Grundpreis erst ab Beginn der entgeltlichen Vertragsphase. Eine darüber hinausgehende kostenlose Testphase besteht nicht. Die Shop-Adresse kann nach dem Livegang nur der Anbieter ändern; die bisherige Adresse leitet dann weiter.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die bei der Buchung angezeigten Preise. Alle Preise sind Nettopreise. Grundpreis, Marketing-Paket, der darin enthaltene Werbebildschirm und der monatliche Provisionshöchstbetrag gelten jeweils für den bei der Buchung bezeichneten Shop; weitere Shops werden gesondert gebucht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das gilt auch bei Nutzung nur der Treuekarte ohne Online-Shop.
- Grundpreis Tarif TresenFix: 29 € im Monat.
- Provision: 5 % der Bemessungsgrundlage nach Ziffer 4a je abgeholter bzw. ausgelieferter Bestellung über den Shop, höchstens 99 € im Kalendermonat. Der Deckel gilt nur für die Provision, nicht für Grundpreis und Zusätze.
- Marketing-Paket: 15 € im Monat, im Buchungsmonat anteilig; ein Werbebildschirm inklusive.
- Weitere Werbebildschirme: je 5 € im Monat. Maßgeblich ist die Zahl der im Abrechnungszeitraum kostenpflichtig freigeschalteten zusätzlichen Werbebildschirme, im Freischaltungsmonat anteilig. Abschalten oder Nichtnutzung eines Bildschirms beendet die Freischaltung nicht; der Betrieb kann sie im Betreiberbereich zum Monatsende abbestellen.
- TresenFix-Box: einmalig 199 € je Box; für die erste Box 99 € (Preisnachlass von 100 €), wenn sie zusammen mit dem 12-Monats-Abo gebucht wird oder wenn der Betrieb bei der Bestellung eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab der Box-Bestellung ausdrücklich bestätigt; Beginn und Ende dieser Mindestlaufzeit werden bei der Bestellung angezeigt (Ziffern 5 und 6); jede weitere Box 149 €. Versand innerhalb Deutschlands ist enthalten. Fällig mit der Bestellung.
- Einrichtung durch den Anbieter: einmalig 149 €, soweit kein Aktionscode einen niedrigeren Preis festlegt. Fällig mit der Buchung.
Individuell vereinbarte Sonderkonditionen gelten wie in der Bestätigung des Anbieters beschrieben. Solange der Anbieter Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer berechnet; entfällt diese Regelung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer zu den Nettopreisen hinzu.
Abrechnung: Feste Monatsentgelte (Grundpreis, Marketing-Paket, weitere Werbebildschirme) werden monatlich im Voraus zum Monatsanfang berechnet, erstmals ab Beginn der entgeltlichen Vertragsphase (Ziffer 3) anteilig; die Provision wird monatlich nachträglich für den Vormonat berechnet. Monatsrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Einmalige Posten (Box, Einrichtung durch den Anbieter) stellt der Anbieter mit der Bestellung bzw. Buchung in Rechnung; sie sind sofort fällig und werden über die angezeigte Bezahlseite des Zahlungsdienstes Stripe (SEPA-Lastschrift oder Karte) oder per Überweisung bezahlt.
Abbuchung: Die bei der Bezahlung verwendete Zahlungsart wird für die Monatsrechnungen hinterlegt, sofern der Betrieb sie nicht im Betreiberbereich ändert. Mit einer hinterlegten Zahlungsart ermächtigt der Betrieb den Anbieter, fällige Rechnungsbeträge davon einzuziehen; bei SEPA-Lastschrift auf Grundlage eines wirksam erteilten Mandats. Eingezogen wird frühestens zum Fälligkeitstermin. Die Vorabinformation über Betrag und Einzugsdatum erfolgt mindestens drei Kalendertage vor dem Einzug und kann mit der Rechnung verbunden werden; die Frist hierfür wird entsprechend verkürzt. Für das 12-Monats-Abo ist eine Zahlungsart zur Abbuchung erforderlich; entfällt sie, hinterlegt der Betrieb unverzüglich eine andere. Das Entfernen einer Zahlungsart oder der Widerruf eines Mandats lässt bestehende Zahlungspflichten unberührt. Vom Betrieb zu vertretende Kosten einer Rücklastschrift oder Rückbuchung trägt er in tatsächlich entstandener Höhe.
Bei Online-Zahlung der Gäste kann die Provision direkt beim Zahlungsdienst einbehalten werden. Einbehaltene Beträge werden auf die für den Monat tatsächlich geschuldete Provision angerechnet; Überzahlungen (zum Beispiel durch Stornierungen oder den Monatsdeckel) werden mit der Monatsrechnung gutgeschrieben und mit fälligen Forderungen verrechnet. Nach Vertragsende erstellt der Anbieter eine Schlussabrechnung; ein verbleibendes Guthaben zahlt er innerhalb von 30 Tagen danach aus. Endet der Vertrag wirksam im Laufe eines Monats, werden im Voraus gezahlte feste Monatsentgelte für die restlichen Tage anteilig erstattet. Die Gebühren des Zahlungsdienstes trägt der Betrieb; Stripe berechnet sie je Zahlung nach seiner jeweils gültigen Preisliste (stripe.com/de/pricing) und zieht sie direkt von der Auszahlung an den Betrieb ab. Eine Servicegebühr gegenüber Gästen legt der Betrieb selbst fest; sie steht ihm zu, darf aber kein unzulässiges Entgelt für die Zahlungsart sein.
4a. Provisionspflichtige Bestellungen
Umfang: Provisionspflichtig ist jede über den Shop des Betriebs bei TresenFix eingegangene Bestellung, die abgeholt oder ausgeliefert wurde, unabhängig von der Zahlart; das gilt auch für Bestellungen, die Gäste im Laden über den Shop oder dessen QR-Code aufgeben, und für Bestellungen, die über TresenFix eingegangen sind und während einer Störung ohne Internet abgewickelt und später nachgetragen werden (Ziffer 9). Bestellungen, die der Betrieb ausschließlich außerhalb von TresenFix annimmt (zum Beispiel telefonisch oder an der Theke), sind nicht provisionspflichtig. Maßgeblich für den Kalendermonat ist der Abhol- bzw. Auslieferungstag.
Bemessungsgrundlage ist der Warenwert der Bestellung, wie er dem Gast im Shop angezeigt wird (einschließlich Umsatzsteuer), abzüglich gewährter Preisnachlässe und Prämien. Pfand, Liefer- und Servicegebühren sowie Trinkgeld bleiben außer Betracht. Die Bezahlung mit einem Geschenkgutschein ist eine Zahlungsart und mindert die Bemessungsgrundlage nicht; der Verkauf des Gutscheins selbst ist provisionsfrei (Ziffer 8). Wird eine Bestellung nur teilweise ausgeführt oder rückabgewickelt, wird die Provision entsprechend berichtigt.
Status und Abrechnung: Der Betrieb führt den Status seiner Bestellungen (abgeholt, ausgeliefert, nicht abgeholt, storniert) zeitnah und wahrheitsgemäß in TresenFix. Stornieren kann er nur mit Angabe eines Grundes (zum Beispiel Gast nicht erschienen, Artikel nicht lieferbar, Bestellung doppelt); Stornierungen werden protokolliert. Bestellungen, die am Ende ihres Abhol- bzw. Auslieferungstags nicht als storniert oder nicht ausgeführt gekennzeichnet sind, werden zunächst als ausgeführt abgerechnet. Maßgeblich für die Provision bleibt die tatsächliche Ausführung: Erkennbare Fehler teilt der Betrieb innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung unter Angabe der Bestellkennungen mit; fehlerhafte Abrechnungen werden berichtigt. Das Ausbleiben einer Mitteilung gilt nicht als Anerkennung einer unrichtigen Abrechnung.
Prüfung und Nachberechnung: Bei konkreten, nachvollziehbaren Anhaltspunkten für unrichtige Statusangaben (zum Beispiel auffällige Stornierungen) kann der Anbieter vom Betrieb Auskunft und zumutbare Nachweise zu den betroffenen Bestellungen verlangen und diese mit den Bestell-, Zahlungs-, Druck- und Abholdaten sowie dem Prüfprotokoll der TresenFix-Box (Ziffer 6) abgleichen. Der Betrieb wirkt dabei mit. Nachweislich nicht oder zu niedrig abgerechnete Provisionen werden unter Beachtung des Monatsdeckels nachberechnet. Gesetzliche Ansprüche wegen schuldhaft falscher Angaben bleiben unberührt.
5. Laufzeit und Kündigung
Monatlich: Ohne gewählte Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündbar, online im Betreiberbereich („Vertrag kündigen“) oder in Textform (zum Beispiel E-Mail an hello@tresenfix.de); bis zum Wirksamwerden kann der Betrieb die Kündigung im Betreiberbereich zurücknehmen.
12-Monats-Abo: Wählt der Betrieb das 12-Monats-Abo, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate ab Beginn der entgeltlichen Vertragsphase (Ziffer 3) bzw., bei späterer Umstellung oder einer Bestätigung bei der Box-Bestellung (Ziffer 4), ab dem jeweils angezeigten Tag. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit möglich; danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist monatlich kündbar. Die Umstellung von monatlich auf das 12-Monats-Abo ist jederzeit im Betreiberbereich möglich.
Marketing-Paket: Der Betrieb kann es jederzeit im Betreiberbereich zum Ende des laufenden Kalendermonats abbestellen. Zum selben Zeitpunkt enden die davon abhängigen Freischaltungen weiterer Werbebildschirme; bei einer späteren Neubuchung werden sie erneut ausdrücklich freigeschaltet. Neue Geschenkgutscheine können danach nicht mehr über TresenFix verkauft oder ausgestellt werden; bereits ausgegebene Gutscheine bleiben während des Vertrags prüf- und einlösbar. Kunden- und Treuekartendaten bleiben für die weiter gebuchten Grundfunktionen erhalten, Einwilligungen, Widerrufe und Werbewidersprüche gelten fort, auch bei einer erneuten Buchung; im Übrigen gilt die Speicherdauer nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Der Anbieter kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen, während einer Mindestlaufzeit frühestens zu deren Ende. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt; ein wichtiger Grund kann insbesondere erheblicher Zahlungsverzug trotz Mahnung und Fristsetzung oder eine nachgewiesene Umgehung der Provision (Ziffer 4a) sein.
Sperrung: Bei rechtswidriger Nutzung, einer konkreten Gefährdung der Sicherheit oder einer nachvollziehbar belegten Manipulation der Abrechnung darf der Anbieter die betroffenen Funktionen vorübergehend sperren, soweit und solange es erforderlich ist. Er informiert den Betrieb unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit keine zwingenden Sicherheitsgründe entgegenstehen. Der Zugang zu den eigenen Daten des Betriebs (Ziffer 10) bleibt gewahrt.
6. TresenFix-Box
Kauf und Lieferung: Der Betrieb bestellt die Box im Betreiberbereich oder bei der Anmeldung; der Kaufvertrag kommt mit der Bestellung zustande. Der Anbieter versendet die Box nach Eingang der Zahlung (Ziffer 4). Bis zum Versand storniert der Anbieter die Bestellung auf Wunsch des Betriebs kostenfrei (E-Mail an hello@tresenfix.de genügt); ein bereits gezahlter Betrag wird auf das verwendete Zahlungsmittel erstattet. Danach ist eine Rückgabe ausgeschlossen, Mängelrechte bleiben unberührt. Der Anbieter richtet die Box für den Betrieb ein und ordnet sie seinem Konto zu; sie wird per DHL an die angegebene Lieferadresse versandt oder persönlich übergeben. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Versandunternehmen bzw. an den Betrieb über. Der Betrieb schließt die Box an Strom und Netzwerk an oder richtet das WLAN über die mitgelieferte Anleitung ein.
Eigentum und Abo-Preis: Mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an der Box auf den Betrieb über; bis dahin bleibt sie Eigentum des Anbieters. Der Preisnachlass von 100 € für die erste Box im 12-Monats-Abo wird im Hinblick auf die Mindestlaufzeit gewährt. Endet der Vertrag vor Ablauf der für den Preisnachlass vereinbarten Mindestlaufzeit aus einem vom Betrieb zu vertretenden Grund oder durch einen vom Betrieb veranlassten Anbieterwechsel bzw. eine vorzeitige Beendigung nach Ziffer 10a, berechnet der Anbieter den Anteil des Preisnachlasses nach, der auf die noch nicht abgelaufenen vollen Monate entfällt (je Monat 1/12 von 100 €). Eine Nachberechnung entfällt, soweit derselbe Nachteil bereits anderweitig ausgeglichen ist, und bei einer berechtigten Kündigung des Betriebs wegen einer Pflichtverletzung des Anbieters.
TresenFix-Karte: Die Speicherkarte in der Box mit Betriebssystem, Software, Zugangsdaten und Prüfprotokoll (TresenFix-Karte) ist nicht Gegenstand des Kaufs. Sie bleibt Eigentum des Anbieters und wird dem Betrieb für die Dauer des Vertrags zur Nutzung in der Box überlassen. Der Betrieb darf die Karte nicht entnehmen, kopieren, verändern oder in anderen Geräten verwenden, außer auf Anweisung des Anbieters (zum Beispiel beim Kartentausch). Bei einem Defekt tauscht der Anbieter die Karte aus; die bisherige Karte sendet der Betrieb zurück. Mit Vertragsende, auch bei Kündigung einzelner Boxen, sendet der Betrieb alle TresenFix-Karten innerhalb von 14 Tagen an den Anbieter zurück; der Anbieter stellt dafür ein Versandetikett bereit. Die Box selbst behält der Betrieb. Gibt der Betrieb eine Karte schuldhaft nicht zurück, kann der Anbieter nach erfolgloser Erinnerung mit angemessener Nachfrist Ersatz des dadurch tatsächlich entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Ansprüche auf Nachberechnung nach Ziffer 4a bleiben unberührt; die Nichtrückgabe einer Karte allein begründet keine zusätzliche Provision.
Verlust und Sperrung: Geht die Box auf dem Versandweg verloren oder kommt sie abhanden, meldet der Betrieb dies unverzüglich; der Anbieter sperrt sie dann aus der Ferne. Eine gesperrte Box kann keine neuen Daten des Betriebs vom Server mehr abrufen.
Mängel: Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln der Box verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer Garantie und soweit zwingende gesetzliche Fristen gelten. Bei Mängeln repariert der Anbieter die Box oder liefert nach seiner Wahl eine Ersatzbox. Für die Prüfung und Nacherfüllung stellt der Betrieb die Box zur Verfügung (Rücksendung mit Versandetikett des Anbieters); die gesetzlich vom Anbieter zu tragenden Kosten der Nacherfüllung trägt der Anbieter. Eine Ersatzbox vor Rücksendung erhält der Betrieb, wenn der Anbieter dies im Einzelfall zusagt. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Fehler auf unsachgemäßer Behandlung, Flüssigkeit, Überspannung, unzulässigen Eingriffen in Hard- oder Software oder anderen vom Betrieb zu vertretenden Umständen beruht. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB. Die Box ist für den Betrieb mit TresenFix bestimmt; mit Vertragsende entfallen die Online-Funktionen.
Software und Fernwartung: Die Rechte an der Software der Box bleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern; der Betrieb erhält für die Vertragsdauer die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Zwingende gesetzliche Befugnisse (§§ 69d, 69e UrhG) und weitergehende Rechte aus Lizenzen von Komponenten Dritter bleiben unberührt. Aktualisierungen spielt der Anbieter automatisch ein; die Box installiert nur vom Anbieter digital signierte Software, neue Versionen gehen zunächst nur an einen Teil der Boxen. Zur Stabilität startet die Box nachts einmal neu. Ein Fernzugriff über die laufende Verbindung hinaus (Fernwartung) erfolgt nur nach Freigabe durch den Betrieb im Betreiberbereich und endet automatisch nach der freigegebenen Zeit.
Betriebsdaten und Prüfprotokoll: Damit der Anbieter Störungen erkennen und beheben kann, übermittelt die Box laufend technische Betriebsdaten: Softwarestand, Temperatur und Stromversorgung, angeschlossene Geräte, Fehlermeldungen sowie bei Verbindungsaussetzern Zeitpunkt, Dauer und Netzdaten (Erreichbarkeit von Router, Internet und Server, Name und Signalstärke des WLANs). Auf Anforderung des Anbieters oder des Betriebs sendet sie einen Diagnosebericht mit Bildschirmfoto der Anzeige. Zusätzlich führt die Box ein Prüfprotokoll mit Zeitpunkt über Start, Verbindungsaussetzer, Software-Aktualisierungen, gedruckte Bons, Scans und Abholungen ohne Internet (Ziffer 9; dabei Abholnummer, Bestellkennung, Betrag und Zahlstatus). Es enthält keine Namen oder E-Mail-Adressen der Gäste, wird verkettet und verschlüsselt auf der TresenFix-Karte gespeichert und an den Anbieter übertragen, der es mit den Bestellungen abgleicht (Ziffer 4a). Der Anbieter darf das Prüfprotokoll auch von zurückgesandten oder getauschten Karten auslesen. Der Betrieb kann das Prüfprotokoll seiner Boxen beim Anbieter anfordern.
7. Zahlungsverzug
Ist der Betrieb mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Verzug, kann der Anbieter nach Mahnung mit angemessener Nachfrist und vorheriger Ankündigung die betroffenen entgeltlichen Funktionen vorübergehend einschränken oder sperren (zum Beispiel Online-Bestellung, Marketing-Funktionen), soweit dies zum Rückstand verhältnismäßig ist; die Maßnahme wird nach Ausgleich unverzüglich aufgehoben. Der Zugang zu den eigenen Daten sowie die Export- und Wechselrechte (Ziffer 10a) bleiben gewahrt. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) und die gesetzliche Pauschale von 40 € je Forderung (§ 288 BGB); weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
8. Pflichten des Betriebs
Der Betrieb ist für seine Inhalte verantwortlich, insbesondere für Speisekarte bzw. Sortiment, Preise, Pflichtangaben zu Allergenen und Zusatzstoffen, Grundpreise, Pfand, Altersgrenzen, Öffnungszeiten, Aktionen und die Abwicklung der Bestellungen gegenüber seinen Gästen. TresenFix ersetzt keine Kasse: Der Betrieb bleibt für seine gesetzlichen Aufzeichnungs-, Beleg-, Kassen- und Aufbewahrungspflichten verantwortlich und erfasst Verkäufe und Barzahlungen in seiner Kasse; Bestellbelege, DATEV-Export und Gutscheinverwaltung ersetzen keine ordnungsgemäße Kassenführung und Buchhaltung. Zugangsdaten und Mitarbeiter-PINs sind geheim zu halten. Online-Bestellungen nimmt der Betrieb über TresenFix an und schließt sie dort ab (Ziffer 4a). Der Betrieb verwendet die Daten seiner Gäste nur im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts. Insbesondere gilt:
- Newsletter, Wallet-Nachrichten, Gutschein-Mails, automatische Grüße, Rückhol-Aktionen und Bewertungsbitten dürfen nur Informationen und Angebote des Betriebs enthalten, nicht irreführend sein und nur an Gäste gehen, die eingewilligt haben bzw. bei denen das Gesetz es erlaubt; die vorgegebenen Grenzen (höchstens vier Neuigkeiten im Kalendermonat, Newsletter und Wallet-Nachrichten zusammen) sind einzuhalten. Für den Inhalt ist allein der Betrieb verantwortlich.
- Bildschirme: Für Aktionen, Angebote, Bilder und Videos auf Bildschirmen im Laden ist allein der Betrieb verantwortlich; er verwendet nur Inhalte, an denen er die nötigen Rechte hat.
- Werbemittel: Druckvorlagen stellt der Anbieter als Datei bereit. Druck und Bestellung bei einer Druckerei erfolgen auf eigene Rechnung des Betriebs. Der Betrieb prüft Vorlagen vor dem Druck.
- DATEV-Export: Der Export ist eine technische Aufbereitung der über TresenFix erfassten Umsätze; er ersetzt keine steuerliche Beratung.
- Bewertungen: Der Betrieb gewährt für Bewertungen auf Google oder anderen Portalen keine Vorteile und fordert nicht gezielt nur zufriedene Gäste zur öffentlichen Bewertung auf.
- Beispielfotos bleiben als solche gekennzeichnet, solange sie nicht durch eigene Fotos ersetzt sind. Eigene Bilder und Logos lädt der Betrieb nur hoch, wenn er die nötigen Rechte daran hat.
- Geschenkgutscheine: Der Anbieter stellt für Gutscheine nur die Technik bereit (Ausstellen, Code, Versand, Bezahlseite, Prüfen und Verbuchen von Einlösungen). Verkäufer und Aussteller ist allein der Betrieb: Er verkauft den Gutschein im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ist Vertragspartner von Käufer und Inhaber und schuldet die Leistung bei Einlösung. Zahlungen für online verkaufte Gutscheine gehen über das Stripe-Konto des Betriebs direkt an ihn; der Anbieter nimmt keine Gelder entgegen und verwahrt kein Guthaben. Der Betrieb legt Bedingungen, Gültigkeit und Einlösung fest, verbucht Verkauf und Einlösung in seiner Buchhaltung und Kasse, behandelt sie umsatzsteuerlich richtig (insbesondere Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein) und kümmert sich um Rückfragen, Widerruf, Erstattungen, Verlust und Missbrauch. Die Hinweise im Betreiberbereich ersetzen keine steuerliche Beratung. Gutscheine, die bei Vertragsende noch offen sind, löst der Betrieb weiter ein; die Liste der offenen Gutscheine kann er vorher exportieren. Auf Gutscheinverkäufe fällt keine Provision an.
- Treueprogramm: Der Betrieb gibt die angekündigten Prämien aus und legt Regeln, Verfall und Prämien verständlich fest.
- Pflichtangaben und Verbraucherrechte im Shop: TresenFix stellt Impressum, Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrung und eine elektronische Widerrufsfunktion als Vorlage bzw. Technik bereit. Der Betrieb prüft, ob und für welche seiner Angebote ein Widerrufsrecht besteht, passt die Angaben im Betreiberbereich an, bearbeitet eingehende Widerrufe und ist für die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber Verbrauchern verantwortlich.
- Geräte: Der Betrieb sorgt für Strom und Internetzugang am Aufstellort und hält einen einfachen Ersatzweg bereit (zum Beispiel Bestellannahme am Telefon).
TresenFix ist reine Plattform. Verträge über Speisen, Getränke und Lieferungen schließt allein der Betrieb mit seinen Gästen; der Anbieter wird nicht Vertragspartner der Gäste. Der Anbieter prüft die vom Betrieb eingegebenen oder freigegebenen Inhalte nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit. Inhalte, die der Anbieter im Rahmen der beauftragten Einrichtung anlegt, gelten mit der Freigabe durch den Betrieb als Angaben des Betriebs.
Freistellung: Der Betrieb stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Betrieb zu vertretenden Verletzung seiner Pflichten, einer rechtswidrigen Nutzung der Dienste oder einer Verletzung von Rechten Dritter durch seine Inhalte beruhen, einschließlich der erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Hat der Anbieter mitverursacht, richtet sich die Kostentragung nach den Verursachungs- und Verschuldensanteilen. Der Anbieter informiert den Betrieb unverzüglich und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung.
9. Verfügbarkeit und Störungen
Der Anbieter stellt die vereinbarten Leistungen zur Nutzung bereit; eine ununterbrochene Erreichbarkeit und eine bestimmte Verfügbarkeitsquote sind nicht vereinbart. Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Öffnungszeiten durchgeführt und, soweit planbar, vorher im Betreiberbereich angekündigt. Störungen meldet der Betrieb über den Betreiberbereich oder an hello@tresenfix.de. Sind während der Öffnungszeit alle Geräte des Betriebs offline, nimmt der Shop für höchstens zwei Stunden weiter Bestellungen mit „Zubereitung bei Ankunft“ an (Störungsmodus), sofern der Betrieb diese Funktion nicht abgeschaltet hat; danach werden Online-Bestellungen pausiert, bis wieder ein Gerät erreichbar ist. Mit TresenFix-Box kann der Betrieb im Störungsmodus Abholcodes ohne Internet prüfen und Bons drucken; die Abholungen werden später nachgetragen. Der Anbieter beobachtet die Verbindung zwischen Boxen und Server und informiert den Betrieb im Betreiberbereich über Aussetzer und ihre wahrscheinliche Ursache.
Der Anbieter darf zur Leistungserbringung geeignete Dienstleister einsetzen (zum Beispiel für Hosting und E-Mail); seine Verantwortung für sie richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und Ziffer 11. Nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen Störungen durch höhere Gewalt, allgemeine Ausfälle des Internets oder von Telekommunikationsnetzen außerhalb seines Einflusses, Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Leistungen Dritter, die der Betrieb selbst beauftragt (zum Beispiel sein Stripe-Konto, seinen Internetanschluss), sowie Geräte, Drucker, Scanner und Bildschirme des Betriebs.
10. Daten, Auftragsverarbeitung und Export
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Betriebs verarbeitet, gilt der vor Vertragsschluss bereitgestellte und bei der Anmeldung akzeptierte Vertrag zur Auftragsverarbeitung; die akzeptierte Fassung wird mit Zeitpunkt gespeichert, und bei Widersprüchen geht er für die Auftragsverarbeitung vor. Der Betrieb ist für die Rechtmäßigkeit seiner Daten, Weisungen und Verarbeitungszwecke verantwortlich; das gilt auch für Daten, die die TresenFix-Box verarbeitet (zum Beispiel Bons, Abholcodes und das Prüfprotokoll). Die technischen Betriebsdaten der Box (Ziffer 6) verarbeitet der Anbieter zur Erbringung und Absicherung seiner Leistung. Der Betrieb kann seine Daten jederzeit im Betreiberbereich als Datei herunterladen.
10a. Datenübertragung und Anbieterwechsel
Daten und Formate: Exportierbar sind insbesondere Stammdaten des Betriebs, Sortiment mit Kategorien und Preisen, Bestellungen mit Positionen, Treuekunden mit Stempelstand und Werbeeinwilligung, Stempelverlauf, Geschenkgutscheine mit Code, Wert, Restguthaben und Einlösungen sowie die Rechnungen des Anbieters, als CSV-Dateien (UTF-8, Semikolon) in einem ZIP-Archiv mit Beschreibung. Bilder und Logos stellt der Anbieter auf Anfrage als Dateien bereit. Zugangsdaten, Passwörter und Sicherheitsschlüssel sind aus Sicherheitsgründen ausgenommen.
Wechsel: Will der Betrieb zu einem anderen Anbieter wechseln, seine Daten auf eigene Systeme übertragen oder sie löschen lassen, teilt er dies in Textform mit (Wechselantrag); die Kündigungsfrist hierfür beträgt höchstens zwei Monate und gilt auch während einer Mindestlaufzeit. Ab Ablauf dieser Frist beginnt eine Übergangszeit von bis zu 30 Kalendertagen, in der die Leistungen weiter bereitstehen, die Daten exportiert werden können und der Anbieter angemessen beim Export unterstützt. Der Betrieb kann die Übergangszeit einmal um einen von ihm gewählten angemessenen Zeitraum verlängern. Ist die Übergangszeit technisch nicht einzuhalten, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Zugang des Wechselantrags begründet mit und nennt eine andere Übergangszeit von höchstens sieben Monaten.
Vertragsende und Löschung: Der Vertrag endet mit erfolgreichem Abschluss der Übertragung, spätestens mit Ablauf der Übergangszeit, bei einem Antrag auf Löschung mit Ablauf der Kündigungsfrist; der Anbieter bestätigt das Vertragsende in Textform. Danach bleiben die Daten mindestens weitere 30 Kalendertage abrufbar und werden anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Für den Wechsel selbst berechnet der Anbieter keine Entgelte. Bis zum Vertragsende sind die laufenden Entgelte zu zahlen; Provisionen fallen nur für Bestellungen bis zum Vertragsende an.
Vorzeitige Beendigung während einer Mindestlaufzeit: Endet der Vertrag durch einen Wechselantrag vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit, zahlt der Betrieb als Ausgleich für die vorzeitige Beendigung die bis zum Ende der Mindestlaufzeit noch ausstehenden monatlichen Grundpreise, gemindert um 10 % für ersparte Aufwendungen; Marketing-Paket, Werbebildschirme und Provisionen sind darin nicht enthalten. Hinzu kommt die anteilige Nachberechnung des Box-Preisnachlasses nach Ziffer 6; derselbe Nachteil wird nicht doppelt ausgeglichen. Dem Betrieb bleibt der Nachweis eines geringeren Nachteils offen.
11. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betrieb regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Bei der Bemessung eines Schadens wird berücksichtigt, inwieweit der Betrieb zumutbare und verfügbare Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung unterlassen hat, insbesondere einen Ersatzweg (Ziffer 8), die bereitgestellten Aktualisierungen, die unverzügliche Störungsmeldung und die Prüfung automatisch erzeugter Inhalte vor ihrer Verwendung. Eigene Pflichten des Anbieters zur Datensicherung und Wiederherstellung bleiben unberührt. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen; gesetzliche Mängelrechte im Übrigen bleiben unberührt. Ansprüche des Betriebs auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen der unbeschränkten Haftung. Die Haftungsregeln gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
12. Änderungen
Änderungen, die Hauptleistungen, Preise, Laufzeiten oder wesentliche Rechte und Pflichten des Betriebs betreffen, bedürfen einer Vereinbarung. Der Anbieter bietet sie dem Betrieb in Textform an; Schweigen gilt nicht als Zustimmung, und ohne Zustimmung gelten die bisherigen Vereinbarungen fort. Die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt. Unabhängig davon darf der Anbieter die Software technisch weiterentwickeln, Abläufe und Gestaltung anpassen und Funktionen ergänzen, soweit die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Betrieb zumutbar ist; über wesentliche Änderungen informiert er vorher im Betreiberbereich.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Betrieb Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters, soweit die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen; gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

